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Pflegevorsorge
Früh an alles denken

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Warum heute schon an morgen denken? Es ist normal, dass man sich ungern Gedanken über ungemütliche Themen macht. Dazu gehören auch gesundheitliche Ernstfälle. Dennoch ist es wichtig, sich im Voraus damit zu beschäftigen, um Ihnen und Ihren Liebsten im Ernstfall die Situation zu erleichtern. 

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Das können Sie machen, indem Sie Vertrauenspersonen die Entscheidungsmacht vergeben, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind oder bereits heute festlegen, wie im Ernstfall bei Gesundheitsthemen gehandelt werden soll.

Kurz erklärt: Pflegevorsorge

Pflege-Vorsorgevollmacht

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Mit der Vorsorgevollmacht regeln Sie, wer im Ernstfall Entscheidungen für die treffen darf. Dabei können einzelne Angelegenheiten bestimmt werden. Sie können bestimmen, dass die Vorsorgevollmacht erst dann gültig ist, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst zu bestimmen. 

Betreuungsverfügung

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Mit einer Betreuungsverfügung (oder auch Patientenverfügung) wird vorsorglich geregelt, welche medizinischen Behandlungen gewünscht oder ausgeschlossen werden, wenn Sie nicht in dem Zustand sind, dies zu äußern.

Alle Formulare finden Sie auch auf der Seite des Bundesminiserium für Justiz

> www.bmj.de (Formulare Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung uvm.)

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